Steuerberater News, 21.07.2008Kindergeldanspruch: Eigene Einkünfte des Kindes trotz RückzahlungHat Ihr Kind bereits das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet, und befindet es sich noch in Berufsausbildung, haben Sie nur dann Anspruch auf Kindergeld und die Freibeträge für Kinder, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den sogenannten Jahresgrenzbetrag von 7.680 € nicht überschreiten. Dabei werden Einnahmen des Kindes jederzeit seinen Einkünften und Bezügen zugerechnet, selbst wenn diese später – aus welchen Gründen auch immer – zurückgezahlt werden müssen. Im entschiedenen Streitfall musste ein junger Mann das von der Bundeswehr bezogene Ausbildungsgeld später zurückzahlen, weil er auf eigenen Wunsch das Dienstverhältnis beendet hatte. Dennoch stand den Eltern für den gesamten Ausbildungszeitraum kein Kindergeld zu. |
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