Steuerberater News, 21.07.2008

Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für Besuch der Kinder sind durch Kindergeld abgedeckt

Außergewöhnliche Belastungen können Sie bei der Einkommensteuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Das ist der Fall, wenn Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als der überwiegenden Mehrzahl der Bürger mit .. [mehr]

Alleinerziehende: Kein Entlastungsbetrag, wenn auch ein volljähriges Kind im Haushalt lebt

Als Alleinerziehender können Sie einen Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit 1.308 € von der Summe Ihrer Einkünfte abziehen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Den Entlastungsbetrag können Sie .. [mehr]

Ehescheidung: Einseitiger Antrag auf getrennte Veranlagung

Leben Sie und Ihr Ehegatte nicht dauernd getrennt, haben Sie die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung. Bei Scheidungen wählt ein Ehegatte häufig die getrennte Veranlagung für zurückliegende .. [mehr]

Ehescheidung: Sind Prozesskosten für den Versorgungsausgleich Werbungskosten?

Als Werbungskosten können Sie bei der jeweiligen Einkunftsart alle Aufwendungen zum Erwerb sowie zur Sicherung und Erhaltung der jeweiligen Einnahmen abziehen. Das Finanzgericht Hessen lehnt es aber leider ab, Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für .. [mehr]

Realsplitting: Sind Unterhaltszahlungen immer steuerpflichtig?

Als geschiedener oder dauernd getrennt lebender Ehegatte können Sie Ihre Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 13.805 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Empfänger dem zugestimmt hat, da .. [mehr]

Rückzahlung von Kindergeld: Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Kindergeldzahlungen

Darf die Kindergeldkasse das Kindergeld auch dann zurückfordern, wenn der Kindergeldberechtigte die Beendigung der Ausbildung des Kindes gemeldet, jedoch die Kindergeldkasse ungeachtet dessen das Kindergeld weiter ausgezahlt hat? Der .. [mehr]

Kindergeldanspruch: Eigene Einkünfte des Kindes trotz Rückzahlung

Hat Ihr Kind bereits das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet, und befindet es sich noch in Berufsausbildung, haben Sie nur dann Anspruch auf Kindergeld und die Freibeträge für Kinder, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes .. [mehr]

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