Steuerberater News, 16.06.2008

Grunderwerbsteuer: Erwerb des Erbbaurechts durch den Grundstückseigentümer

Auch die Übertragung eines bestehenden Erbbaurechts ist grunderwerbsteuerpflichtig. Dabei berechnet sich die Grunderwerbsteuer aus dem kapitalisierenden Wert der Erbbauzinsverpflichtung als Wert der Gegenleistung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Sie als Eigentümer eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks das Erbbaurecht selbst erwerben. In diesem Fall gehört die Erbbauzinsreallast nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung. Zur Begründung führt das Gericht an, dass es an einer Belastung für den das Erbbaurecht erwerbenden Grundstückseigentümer fehlt, weil keine Leistungspflicht gegenüber einer anderen Person besteht.

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