Steuerberater News, 02.06.2008

Berufliches Arbeitszimmer: Räume im Mehrfamilienhaus müssen kein häusliches Arbeitszimmer sein

Seit 2007 können Sie Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuermindernd als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und .. [mehr]

Häusliches Arbeitszimmer: Arbeitszimmer eines Forstbeamten ab 2007 nicht abziehbar

Ab dem Jahr 2007 können Sie die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist. Lediglich Ihre .. [mehr]

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Werbungskosten - Darlehensverlust des Arbeitnehmers

Als Arbeitnehmer können Sie alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt Ihres Bruttoarbeitslohns als Werbungskosten abziehen, auch den Verlust einer Darlehensforderung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, sofern Sie das Risiko des .. [mehr]

Arbeitgeberdarlehen: Geldwerter Vorteil - Wie hoch ist der marktübliche Zins?

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt ein Darlehen gewähren, bemisst sich der geldwerte Vorteil seit Januar 2008 nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im .. [mehr]

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