Steuerberater News, 17.03.2008

Einkunftsgrenze: Wirkt sich Unfallrente auf Kindergeld aus?

Für volljährige Kinder unter 25 Jahren haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld und andere Steuervergünstigungen, wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes dürfen jedoch den jährlichen Grenzbetrag von 7.680 € nicht übersteigen.

Wenn das Kind allerdings aufgrund eines Unfalls eine Rente erhält, wird der Grenzbetrag von 7.680 € auch um den unfallbedingten Mehraufwand erhöht. In einem Fall hatte sich eine 18-Jährige nach einem schweren Verkehrsunfall zu Rehabilitationszwecken mehrere Monate im Ausland aufgehalten. Durch diesen Auslandsaufenthalt, den die behandelnde Therapeutin aus psychologischer Sicht für erforderlich hielt, waren Kosten in Höhe von etwa 4.000 € entstanden.

Mit der gezahlten Unfallrente in Höhe von etwa 10.000 € hätten die Einkünfte der 18-Jährigen zwar die Grenze von 7.680 € überstiegen, allerdings hat nun das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass der Grenzbetrag auch um den Betrag erhöht werden muss, den die Mehrkosten für die Rehabilitation ausmachen. Deshalb war der Betrag von 7.680 € um 4.000 € zu erhöhen. Die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes lagen somit unterhalb des erhöhten Betrags von 11.680 €. Die Eltern hatten also weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen.

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