Steuerberater News, 17.03.2008Abgeleiteter Zulagenanspruch: Keine Riester-Förderung bei nicht zertifiziertem VertragWer einen sogenannten Riester-Vertrag abschließt, erhält unter weiteren Voraussetzungen auf diesen Vertrag eine jährliche Grundzulage von 154 € und eine Kinderzulage von 185 €. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 €. Begünstigt sind grundsätzlich nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten, da die Riester-Rente die Absenkung der gesetzlichen Sozialversicherungsrente bzw. der Beamtenversorgung ausgleichen soll. Selbständige und „Nicht-Beschäftigte“ haben jedoch einen sogenannten abgeleiteten Zulageanspruch, da sie über die Witwenversorgung ebenfalls von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Das Finanzgericht Berlin hat nun die Auffassung zum abgeleiteten Zulageanspruch bestätigt, wonach der Ehegatte zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören muss und der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt. Entscheidend ist allerdings, dass der Altersvorsorgevertrag auch zertifiziert ist, da ansonsten kein Anspruch auf Zulagen besteht. Hinweis: Ob ein Altersvorsorgevertrag zertifiziert ist, erkennen Sie an der amtlichen Prüfnummer sowie an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produkts bescheinigt. |
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