Steuerberater News, 18.02.2008GmbH: Auslandsreisen des Gesellschafter-Geschäftsführers ab 2008Durch die Neuregelung des Reisekostenrechts entfällt ein pauschaler Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug ab 2008 auch bei Übernachtungen im Ausland (vgl. Ausgabe 01/08). Nur die anhand von Belegen nachgewiesenen tatsächlichen Übernachtungskosten bleiben als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar. Haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bisher die Auslandspauschbeträge für Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend gemacht? Dann beherzigen Sie bitte folgenden Hinweis: Ab Januar 2008 ist ein steuerfreier Arbeitgeberersatz durch die GmbH nur nach vorheriger Änderung des Anstellungsvertrags möglich! Anderenfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. |
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