Steuerberater News, 04.02.2008

Erbschaftsteuerreform: Einigung über Eckpunkte erzielt

Die Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe hat sich über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts geeinigt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde kürzlich ein Referentenentwurf erarbeitet.

Die Bewertung und Besteuerung von Grundvermögen soll mit Wirkung zum 01.01.2007 den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Ausgabe 03/07) entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen. Deutlich höhere persönliche Freibeträge sollen garantieren, dass es beim Übergang durchschnittlicher Vermögen und damit insbesondere auch von privat genutztem Wohneigentum im engeren Familienkreis im Regelfall zu keiner Belastung mit Erbschaftsteuer kommen kann. Darüber hinaus wird die Unternehmensnachfolge bei Erbschaften oder Schenkungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen erleichtert. Geplant ist u.a. Folgendes:

* Grundvermögen, Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften sollen nach Verkehrswerten bewertet und besteuert werden.

* Die persönlichen Freibeträge für Ehepaare, Kinder und Enkel sollen angehoben werden: in Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind und 200.000 € für jeden Enkel. Verbesserungen sind auch für Lebenspartner vorgesehen.

* Der Unternehmensübergang soll bei langfristiger Sicherung von Arbeitsplätzen über zehn Jahre und Fortführung des Betriebs über 15 Jahre steuerbegünstigt sein. Vorgesehen ist, pauschal 85 % des geerbten Betriebsvermögens steuerfrei zu stellen.

Auf Antrag ist für Erwerbe von Todes wegen, für die die Steuer nach dem 31.12.2006 und vor dem Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes entstanden ist, ein Wahlrecht vorgesehen, sich nach neuem Recht veranlagen zu lassen.

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