Steuerberater News, 10.12.2007

Vermietung: Immobilienfinanzierung durch Fremdwährungsdarlehen

Immobilien, die vermietet werden sollen, werden seit einigen Jahren nicht selten durch den Einsatz von Fremdwährungsdarlehen finanziert. Bei der Tilgung dieser Darlehen können sich aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung an den Kapitalmärkten sowohl Kursgewinne als auch -verluste ergeben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat diesbezüglich auf Folgendes hingewiesen:

Ein Steuerzahler hatte ein Darlehen in ausländischer Währung aufgenommen, um damit den Kauf eines zur Vermietung bestimmten Grundstücks zu finanzieren. Das Darlehen hatte er in gleicher Währung zurückzuzahlen. Nach Ansicht der Richter sind die Kosten, die aus einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses zwischen Euro und der ausländischen Währung resultieren, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Dafür sind in vergleichbaren Fällen aber auch etwaige Kursgewinne nicht steuerpflichtig.

Währungsverluste in Zusammenhang mit der Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens können auch nur dann zu einem Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft führen, wenn

* der Fremdwährungsbetrag unangetastet bleibt (z.B. durch eine Festgeldanlage) und

* innerhalb der zurzeit noch geltenden Jahresfrist wieder verkauft wird.

Bei jeder anderweitigen Verwendung – im Streitfall Tilgung von Darlehen einer Bank – geht das Wirtschaftsgut unter. Deshalb kann es auch nicht mehr verkauft werden. Ein privates Veräußerungsgeschäft kann also nicht mehr vorliegen.

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