Steuerberater News, 12.11.2007

Schenken/Vererben: Lebenspartner bleiben benachteiligt

Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Sie kommen außerdem in den Genuss des höchsten Freibetrags von 307.000 € und haben Anspruch auf den Versorgungsfreibetrag. Wenn ein Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den anderen beerbt, gelten diese Regelungen nicht. Bei ihnen berücksichtigt der Fiskus nur einen Freibetrag von 5.200 € und setzt Erbschaftsteuer nach Steuerklasse III fest, die die höchsten Steuersätze aufweist.

Der Bundesfinanzhof hält diese unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht für verfassungswidrig.

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