Steuerberater News, 08.10.2007Verluste: Haben Sie die Absicht, dauerhaft Vermietungseinkünfte zu erzielen?Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit geht der Fiskus grundsätzlich davon aus, dass Sie die Absicht haben, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Die Anfangsverluste können Sie daher – auch über .. [mehr] Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten GebäudenSchuldzinsen für die Finanzierung von Anschaffungs-, Herstellungs- oder Umbaukosten berücksichtigt das Finanzamt nur dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit der .. [mehr] Großraumbüro: Umbaukosten als Erhaltungsaufwand?Wer in die Instandsetzung oder den Umbau eines zur Einkunftserzielung genutzten Gebäudes investiert, kann sich nicht immer sicher sein, ob diese .. [mehr] Messezimmer: Werbungskostenabzug nur bei tatsächlicher VermietungZu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören auch die Kosten für ein zeitweise selbstgenutztes und zeitweise fremdvermietetes „Messezimmer“. Die Kosten sind im Verhältnis der jeweiligen Nutzungszeiten aufzuteilen. .. [mehr] Ferienhaus: Vermietung mit VerlustenHaben auch Sie ein Ferienhaus, das Sie zeitweise vermieten und zeitweise selbst nutzen? Die auf die Vermietungszeit entfallenden Verluste können Sie nur dann mit anderen Einkünften ausgleichen, wenn sich für einen Prognosezeitraum von 30 .. [mehr] |
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