Steuerberater News, 01.10.2007Häusliches Arbeitszimmer eines VertriebsingenieursAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind ab 2007 nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, wenn es sich um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung handelt. Entscheidend ist, .. [mehr] Keine doppelte Haushaltsführung bei Familienwohnung am BeschäftigungsortDie notwendigen Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, kann der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen bzw. der Arbeitnehmer kann sie als Werbungskosten abziehen. Dabei .. [mehr] Erststudium: Aufwendungen nicht als Werbungskosten abziehbarKosten der privaten Lebensführung sind nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Damit stehen sie auch nicht für einen Verlustabzug in anderen Jahren zur Verfügung. Seit 2004 gehören zu den nicht abziehbaren .. [mehr] Fortbildungskosten: Dienstreisegrundsätze für Studium an einer auswärtigen Fachhochschule?Das Finanzgericht Köln (FG) sieht eine zur Fortbildung aufgesuchte Weiterbildungseinrichtung (im Streitfall eine Fachhochschule) nicht als regelmäßige Arbeitsstätte an. Das gilt jedenfalls, wenn der Arbeitnehmer hauptberuflich tätig ist und das .. [mehr] |
|
| RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545 | |
|
RWS Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft
|