Steuerberater News, 27.08.2007Häusliches Arbeitszimmer eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist kein TätigkeitsmittelpunktAb 2007 sind die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers nur noch dann steuermindernd als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerzahlers .. [mehr] Sonn- und Feiertagszuschläge für Gesellschafter-GeschäftsführerDie Zahlung von steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist grundsätzlich nicht mit dem Tätigkeitsprofil eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu vereinbaren und führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung .. [mehr] Doppelte Haushaltsführung: Auch bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz?Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung (z.B. Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) sind als Werbungskosten abziehbar. Davon geht der Bundesfinanzhof auch aus, wenn ein Arbeitnehmer neben .. [mehr] Doppelte Haushaltsführung: Wohnungsgrößen am Heimat- und am Beschäftigungsort als wesentliches IndizBei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die notwendigen Mehraufwendungen steuerfrei erstatten; alternativ kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten abziehen. Dazu gehören: Mehraufwand für .. [mehr] |
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