Steuerberater News, 30.07.2007

Sonderausgaben: Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ermittelt der Fiskus die abziehbaren Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen aufgrund einer Übergangsregelung noch für einige Jahre nach dem bis einschließlich 2004 geltenden Recht. Viele Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge erworben. Dann wird der Vorwegabzug von 3.068 € (Ledige) bzw. 6.136 € (Verheiratete) um 16 % des Bruttoarbeitslohns gekürzt. Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich geregelt, in welchen Fällen die Finanzämter diese Kürzung vornehmen sollen. Wir erläutern Ihnen gerne die Einzelheiten.

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