Steuerberater News, 28.05.2007

Wie lange besteht der Kindergeldanspruch bei Abbruch des Studiums?

Den Eltern eines volljährigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stehen Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen u.a. zu, wenn sich das Kind in Berufsausbildung befindet und seine eigenen Einkünfte und Bezüge den Jahresgrenzbetrag von 7.680 € jährlich nicht übersteigen.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat erfreulicherweise entschieden, dass die Berufsausbildung bei studierenden Kindern nicht schon durch den Antrag auf Exmatrikulation beendet ist. Im Streitfall hatte der Sohn den Antrag auf Exmatrikulation am 14.02. gestellt. Er hatte aber noch bis zum Ende des laufenden Semesters (31.03.) Vorlesungen besucht und an sonstigen Universitätsveranstaltungen teilgenommen. Daher befand er sich bis zum Ende des laufenden Semesters in Berufsausbildung und die Eltern erhielten Kindergeld für die Monate Januar bis März.

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