Steuerberater News, 14.05.2007Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zahlt mehr ErbschaftsteuerFür Eheleute gelten bei der Berechnung der Erbschaftsteuer höhere Freibeträge (z.B. 307.000 €) und günstigere Steuersätze (7 %–30 %) als für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften (Freibetrag 5.200 €, Steuersätze 17 %–50 %). Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hält eine Gleichstellung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Ehegatten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für erforderlich. Der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft muss daher regelmäßig deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen als ein Ehegatte. Die Richter verweisen auf das Grundgesetz, wonach der Staat nur die Ehe und Familie, nicht aber andere Lebensformen schützen und fördern muss. |
|
| RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545 | |
|
RWS Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft
|