Steuerberater News, 05.03.2007Welche steuerlichen Motivationshilfen für Mitarbeiter gibt es?Lohnerhöhungen sind zum einen schnell vergessen, zum anderen kommen sie nur zu einem betrüblichen Teil beim Arbeitnehmer an. Noch immer gibt es aber eine Reihe von steuerfreien oder pauschal besteuerten Leistungen, die Sie zur Mitarbeitermotivation einsetzen können. Beispiele: * Kleine (Sach-!)Geschenke können Sie monatlich steuerfrei gewähren, solange der Wert 40 € inklusive Umsatzsteuer nicht übersteigt. * Benzingutscheine (in Litern und nicht in Euro ausgestellt!) können die Kürzungen beim Ansatz von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ausgleichen. * Gerät einer Ihrer Mitarbeiter durch Krankheit oder Unfall in Not, können Sie ihn grundsätzlich mit einem Betrag von bis zu 600 € steuerfrei unterstützen. * Steuerfrei gewähren können Sie auch Beiträge für Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen, in denen nicht schulpflichtige Kinder tagsüber betreut und versorgt werden. Das gilt für betriebliche genauso wie für außerbetriebliche Einrichtungen. * Schließen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung ab, können Sie die Kosten dafür mit 20 % pauschal versteuern, solange die Jahresprämie (ohne Versicherungsteuer) pro Mitarbeiter dafür nicht über 62 € beträgt. Der private Unfallschutz ist oftmals ohne Zusatzkosten mit versichert, so dass Ihr Mitarbeiter seine Versicherung in der Regel kündigen kann. * Plant einer Ihrer Mitarbeiter eine größere Anschaffung? Bei zinslosen Darlehen bis zu 2.600 € ist der Vorteil steuerfrei, bei darüber hinausgehenden Beträgen, wenn der Zinssatz nicht unter 5 % liegt. Falls Sie nachweisen können, dass der ortsübliche Vergleichszins unter 5 % liegt, kann auch für lohnsteuerliche Zwecke von dem günstigeren Vergleichszins ausgegangen werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr dazu wissen möchten! Denken Sie aber bitte daran, dass Sie arbeitsrechtlich grundsätzlich verpflichtet sind, allen Mitarbeitern Motivationshilfen anzubieten. |
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