Steuerberater News, 05.02.2007Geringfügig Beschäftigte: Vorsicht bei Fahrtkostenzuschüssen!Ein sehr häufiger Fall: Ein geringfügig Beschäftigter wohnt z.B. 10 km von seiner Arbeitsstätte entfernt. Daher ist neben dem Arbeitsentgelt ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von monatlich 45 € monatlich (15 Arbeitstage x 10 km x 0,30 €) vereinbart .. [mehr] Arbeitnehmer-Parkplatz bleibt steuerfrei!Die unentgeltliche Überlassung eines vom Arbeitgeber angemieteten Stellplatzes führt bei den begünstigten Arbeitnehmern grundsätzlich zum Ansatz eines lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteils. So hatte kürzlich das Finanzgericht Köln (FG) .. [mehr] Firmenwagen: Fahrtenbuch auch mit kleineren Mängeln?Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wird der geldwerte Vorteil in den meisten Fällen nach der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung .. [mehr] Firmenwagen: Wenn der Arbeitnehmer den Sprit bezahltÜberlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung und zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wird der geldwerte Vorteil in den meisten Fällen nach der 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung .. [mehr] |
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