Steuerberater News, 11.12.2006Sachzuwendungen: Pauschalbesteuerung ab 2007 geplantIm Geschäftsleben erfolgen zunehmend aus betrieblicher Veranlassung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sowie an Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer. Der Empfänger muss diese Zuwendungen grundsätzlich versteuern. Aus dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2007 geht hervor, dass der Gesetzgeber zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens ab 2007 eine generelle Pauschalierungsmöglichkeit einführen will. Dadurch soll der zuwendende Unternehmer die normalerweise vom Empfänger zu zahlende Einkommensteuer pauschal übernehmen können. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Empfänger ab. Die Steuer soll 30 % der für die Sachzuwendung angefallenen Kosten einschließlich der Umsatzsteuer betragen. Die Pauschalierung soll höchstens bis zu einem Betrag von 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr zulässig sein. Die Regelung betrifft nur Sachzuwendungen, nicht aber Barzuwendungen. Die Steuer soll im Rahmen der Lohnsteuer-Anmeldung – auch soweit sie Geschäftspartner betrifft – erklärt und entsprechend an das Finanzamt abgeführt werden. |
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