Steuerberater News, 04.12.2006

GbR: Private Pkw-Nutzung trotz Nutzungsverbots?

Bei einem Gesellschafter, der ein von der GbR angeschafftes Fahrzeug betrieblich/beruflich nutzt, ist laut Finanzgericht Niedersachsen davon auszugehen, dass er dieses Fahrzeug auch privat nutzt. Das gilt auch bei einem gesellschaftsvertraglichen Nutzungsverbot, wenn dieses weder überwacht wird noch organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um eine private Mitbenutzung von vornherein auszuschließen. Die unterstellte Privatnutzung ist übrigens nach Meinung der Richter nicht schon durch den Einwand des Gesellschafters widerlegt, über gut ausgestattete Privatfahrzeuge zu verfügen.

Für die Bewertung der Privatnutzung gilt Folgendes: Bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs von mehr als 50 % ist die gewinnerhöhende Entnahme des Gesellschafters mit jährlich 12 % des Bruttolistenpreises und bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs zwischen 10 % und 50 % mit den auf die Privatnutzung entfallenden Kosten anzusetzen. Der Gesellschafter wehrt sich wegen des gesellschaftsvertraglich vereinbarten Nutzungsverbots gegen den Ansatz einer Entnahme und hat daher gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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