Steuerberater News, 27.11.2006(Auslands-)Reisen: Aufteilungs- und Abzugsverbot auf dem PrüfstandGrundsätzlich sind Kosten, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar (sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot). Innerhalb des Bundesfinanzhofs (BFH) ist man sich über diese strikte Beurteilung nicht mehr einig. Der Lohnsteuersenat des BFH befürwortet eine Aufteilung gemischt veranlasster Kosten, wenn hierfür ein objektiver Maßstab zur Verfügung steht. Jetzt muss der Große Senat des BFH klären, ob Kosten für die Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen in Werbungskosten und nicht abziehbare Kosten für die private Lebensführung aufgeteilt werden können. Die vom Großen Senat des BFH erwartete Entscheidung ist übrigens genauso bedeutsam für Unternehmer, die (Auslands-)Reisen durchführen. |
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