Steuerberater News, 13.11.2006

Kindergeld: Negative Einkünfte aus einer KG-Beteiligung

Für ein volljähriges Kind unter 27 Jahren (ab 2007 grundsätzlich 25 Jahre) haben die Eltern u.a. dann Anspruch auf Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen, wenn es sich in Berufsausbildung befindet und seine eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 7.680 € jährlich betragen.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass das Finanzamt negative Einkünfte des Kindes aus einer Beteiligung als Kommanditist bei der Ermittlung der Einkünfte nicht unberücksichtigt lassen darf. Sie sind mit positiven Einkünften – z.B. einer Ausbildungsvergütung – zu verrechnen, soweit ein Verlustausgleich nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545
RWS Treuhand KG
Steuerberatungsgesellschaft
•  Home •  Kanzlei •  Leistungen
•  Netzwerk •  News •  Impressum