Steuerberater News, 13.11.2006

Realsplitting: Nachträgliche Antragserweiterung

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten sind als Sonderausgaben abziehbar, und zwar bis zu 13.805 € im Jahr. Voraussetzung dafür ist ein Antrag des Unterhaltsleistenden, dem der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat (sog. Realsplitting). Der Empfänger muss in diesem Fall entsprechende Einkünfte versteuern. Der Antrag und die Zustimmung können auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden, der unterhalb des Höchstbetrags liegt. Fraglich war bisher, ob ein solcher begrenzter Antrag nachträglich geändert werden kann. Der Bundesfinanzhof lehnt das für den Fall ab, dass der beantragte Betrag nachträglich herabgesetzt werden soll; gegen eine betragsmäßige Erweiterung haben die Richter aber keine Bedenken. Ein solcher Antrag auf Erweiterung kann auch noch nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellt werden.

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