Steuerberater News, 02.11.2006

Betriebliche Altersversorgung: Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung

Die Beiträge des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers an eine kapitalgedeckte Direktversicherung sind 2006 bis zu 2.520 € steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Auszahlung der späteren Versorgungsleistungen in Form

* einer lebenslangen Rente oder

* eines Auszahlungsplans mit anschließend lebenslanger Teilkapitalverrentung

vorgesehen ist. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass unter dieser Voraussetzung auch die Beiträge – ggf. nach Verrechnung mit laufenden Überschussanteilen – zu einer selbständigen, reinen Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu dieser Höhe steuerfrei sind. Der Steuerbefreiung der Beitragszahlungen steht nicht entgegen, dass die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zeitlich befristet ist, z.B. bis zum Beginn des Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die spätere Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist in vollem Umfang als sonstige Einkünfte steuerpflichtig, soweit sie auf steuerfreien Beitragszahlungen beruht. Das gilt auch für etwaige verzinslich angesammelte Überschüsse, die am Ende der Laufzeit der Versicherung oder nach Eintritt des Versicherungsfalls als einmalige Kapitalsumme ausgezahlt werden.

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