Steuerberater News, 01.11.2006Elterngeld: Wer profitiert von der Neuregelung?Der Bundestag hat am 29.09.2006 dem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes“ verabschiedet. Jetzt muss nur noch der Bundesrat dem Entwurf zustimmen. Dann steht der Einführung des Elterngeldes zum 01.01.2007 nichts mehr im Weg. Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Ersetzt werden 67 % des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens, maximal 1.800 €, im Monat. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 €. Für die Einkommensermittlung wird unmittelbar an steuerrechtliche Regelungen angeknüpft. Unter www.bmfsfj.de finden Sie weitere Einzelheiten, indem Sie unter Suche „Elterngeld“ eingeben. |
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