Steuerberater News, 30.10.2006GmbH-Anteile: Beteiligungsquote des Erblassers/SchenkersDie derzeit noch geltenden Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Betriebsvermögen (Freibetrag von 225.000 € und Ansatz des den Freibetrag übersteigenden Werts mit 65 %) können auch beim Übergang von GmbH-Anteilen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die GmbH Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat und der Erblasser/Schenker am Nennkapital der GmbH zu mehr als 25 % beteiligt war. Im Streitfall war der Erblasser nur zu 22,5 % am Kapital der GmbH beteiligt; die GmbH selbst hielt Anteile in Höhe von 40,5 %. Das Finanzgericht Hessen hat leider bei seinem Erben die Gewährung des oben beschriebenen Freibetrags und des verminderten Wertansatzes abgelehnt: Für die Prüfung der Beteiligungsquote sei allein die unmittelbare Beteiligung des Erblassers an der GmbH maßgebend. Eigene Anteile der GmbH könnten nicht entsprechend der Beteiligung des Erblassers als weitere unmittelbare Beteiligung angesetzt werden. Die eigenen Anteile der GmbH minderten auch nicht das Nennkapital der Gesellschaft und können daher bei der Prüfung der Beteiligungshöhe des Gesellschafters auch nicht unberücksichtigt bleiben. |
|
| RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545 | |
|
RWS Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft
|