Steuerberater News, 23.10.2006Freistellungsaufträge: Anpassungsaufwand soll gering bleibenDer Sparer-Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab 01.01.2007 gesenkt: Sparer-Freibetrag Alleinstehende zusammen veranlagte Ehepaare bisher 1.370 € 2.740 € ab 2007 750 € 1.500 € Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt auch ab 2007 unverändert 51 € (Alleinstehende) bzw. 102 € (zusammen veranlagte Ehepaare). Der mit einer Anpassung der Freistellungsaufträge verbundene Aufwand soll möglichst gering bleiben. Daher ist gesetzlich zugelassen worden, dass die Kreditwirtschaft die Freistellungsaufträge in entsprechend reduzierter Höhe weiterhin berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie keinen neuen Freistellungsauftrag vorlegen. Der bisherige Freistellungsauftrag ist ab 2007 nur noch mit dem prozentualen Anteil zu berücksichtigen, der dem Verhältnis des neuen Sparer-Freibetrags einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag zum bisherigen Sparer-Freibetrag einschließlich Werbungskosten-Pauschbetrag entspricht, das sind 56,37 %. Eine Glättung auf den nächsthöheren Euro-Betrag ist zulässig. Sind in dem bisherigen Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Freibetrag und der gesamte Werbungskosten-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben, ist der Werbungskosten-Pauschbetrag in voller Höhe zu berücksichtigen. So wird sichergestellt, dass das neue Freistellungsvolumen von 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (zusammen veranlagte Ehepaare) voll ausgeschöpft wird. Beispiel: Einer Bank oder Sparkasse wurde ein Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt. Das Kreditinstitut berücksichtigt ab Januar 2007 einen Betrag von 564 €. Neue Freistellungsaufträge brauchen Sie also nur zu erteilen, wenn das neue Freistellungsvolumen anderweitig als bisher verteilt werden soll. |
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