Steuerberater News, 23.10.2006„Reichensteuer“: Neuer Spitzensteuersatz ab 2007Bisher beträgt der Spitzensteuersatz 42 % des zu versteuernden Einkommens. Für besonders hohe Einkommen wird der Steuersatz ab 2007 von einem zu versteuernden Einkommen von 250.001 € bzw. 500.002 € an (Alleinstehende bzw. zusammen veranlagte .. [mehr] Freistellungsaufträge: Anpassungsaufwand soll gering bleibenDer Sparer-Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab 01.01.2007 .. [mehr] Private Telefonnutzung: Steuerfreiheit bleibt auf Arbeitnehmer beschränktDie geldwerten Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten (Telefon, Handy, Autotelefon) sind steuerfrei. Leider lehnt es der Bundesfinanzhof ab, diese Steuerbefreiungsvorschrift auf .. [mehr] |
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