Steuerberater News, 08.10.2006Gewinnrealisierung bei zu billig verkauftem BetriebsgrundstückWird ein Grundstück des Privatvermögens gegen ein Entgelt verkauft, das geringer ist als der Verkehrswert des Grundstücks, liegt ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Falls der Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt, versteuert das Finanzamt einen Veräußerungsgewinn nur, soweit das Grundstück entgeltlich veräußert wurde. Die auf den unentgeltlich übertragenen Anteil entfallenden stillen Reserven bleiben unversteuert. Wenn dagegen ein Betriebsgrundstück gegen ein unangemessen niedriges Entgelt verkauft wird, führt das laut Bundesfinanzhof zu einer vollständigen Realisierung der stillen Reserven: Soweit der Käufer eine Gegenleistung erbracht hat, sind die stillen Reserven durch Verkauf und im Übrigen durch Entnahme aufgedeckt worden. |
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