Steuerberater News, 08.10.2006

GmbH-Liquidation: Privater Grundbesitz von Gesellschaftern als Sicherheit

Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, kann auch ein dabei entstehender Verlust steuermindernd berücksichtigt werden. Um den Verlust zu berechnen, sind vom gemeinen Wert des dem Anteilseigner zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kapitalgesellschaft die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Anschaffungskosten gehören in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur die Einlage, sondern auch eigenkapitalersetzende Darlehen und der Ausfall von Regressansprüchen eines bürgenden Gesellschafters gegenüber der Kapitalgesellschaft.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass auch die Bestellung von Grundpfandrechten zu nachträglichen Anschaffungskosten führen kann. Im Streitfall hatten die Gesellschafter betriebliche Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft durch Grundschulden am privaten Grundbesitz abgesichert. Nach der Liquidation der GmbH wurden sie insoweit zur Tilgung herangezogen. Erfreulicherweise hat der BFH diese Tilgungsleistungen im Rahmen der Ermittlung des Auflösungsverlusts steuermindernd berücksichtigt.

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