Steuerberater News, 02.10.2006Grundsteuer: Verfassungsbeschwerde erfolglos!Das Bundesverfassungsgericht hat in den Massenverfahren um die Erhebung der Grundsteuer einen Schlussstrich gezogen. Hauseigentümer müssen auch künftig für ihr selbst genutztes Eigenheim Grundsteuer zahlen. Das Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer nicht angenommen. Bitte halten Sie mit uns Rücksprache, wenn Sie vorsorglich Widerspruch bei Ihrer Gemeinde eingelegt haben. Im Verwaltungsrecht sind Einspruchsentscheidungen nicht kostenfrei, so dass Sie rechtzeitig selbst tätig werden müssen. |
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