Steuerberater News, 18.09.2006Kindergeld: Ansparrücklage gehört nicht zu den Bezügen des KindesFür ein volljähriges Kind in Berufsausbildung unter 27 Jahren (ab 2007: unter 25 Jahren) können die Eltern Kindergeld und die übrigen kindbedingten Steuervergünstigungen beanspruchen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr als 7.680 € jährlich betragen. Wer ein Kind hat, das sich schon während seiner Ausbildung in seinem eigenen Unternehmen engagiert, dürfte sich für eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) interessieren, in der einmal mehr darüber gestritten wurde, ob das Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Jahresgrenzbetrag von 7.680 € überschritten hat. Geklagt hatte der Vater des am 13.08.1975 geborenen Peter, der vom 04.09.1995 bis 30.09.1996 seinen Zivildienst ableistete. Von November 2000 bis Oktober 2003 absolvierte er eine Ausbildung zum Physiotherapeuten. Gleichzeitig übte er eine gewerbliche Tätigkeit als Eventmanager aus. Für das Jahr 2002 hatte Peter eine Ansparrücklage gebildet. Das Finanzamt rechnete die Ansparrücklage den Bezügen des Sohnes hinzu und forderte das gesamte für das Jahr 2002 gezahlte Kindergeld zurück. Grundsätzlich gilt: Zu den eigenen Bezügen des Kindes gehören unter anderem auch Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die lineare bzw. degressive AfA übersteigen. Das FG hat aber erfreulicherweise entschieden, dass eine vom Kind gebildete gewinnmindernde Ansparrücklage für künftige Investitionen (= bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten des neuen beweglichen Wirtschaftsguts) nicht zu den Bezügen des Kindes gehört. Die Richter räumten zwar ein, dass in Höhe der gebildeten Ansparrücklage Mittel wirtschaftlich nicht gebunden sind. Diese Mittel sind aber doch in einer solchen Weise für künftige Investitionen „verplant“, dass sie dem Kind nicht zur Verfügung stehen, um seinen Lebensunterhalt oder die Berufsausbildung zu bestreiten. Das Finanzamt akzeptiert das Urteil aber nicht und hat daher Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. |
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