Steuerberater News, 04.09.2006

Der Gründungszuschuss: Nachfolger der Ich-AG und des Überbrückungsgeldes

Die Ich-AG sowie das Überbrückungsgeld sollen durch den sog. Gründungszuschuss ersetzt werden. Die Koalition hat sich auf die Eckpunkte für ein neues Förderinstrument geeinigt und die ersten gesetzgeberischen Schritte eingeleitet. Das neue Förderinstrument soll ab 01.08.2006 zur Verfügung stehen. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine zielgerichtetere Förderung von Existenzgründungen bei gleichzeitiger erheblicher Kostenreduktion. Die Einsparungen sollen bei ca. 1 Mrd. € liegen.

Ziel des Gründungszuschusses ist die Förderung von Unternehmensgründungen durch Arbeitslose. Die insgesamt 15-monatige Förderung soll aus zwei Phasen bestehen: In der ersten neunmonatigen Phase sollen der Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sichergestellt werden, in der anschließenden zweiten sechsmonatigen Phase soll nur noch der Sozialversicherungsschutz gewährleistet werden. Im Einzelnen sieht der Gründungszuschuss vor:

Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses soll damit vermieden werden. Weiterhin wird nur derjenige gefördert, der zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von drei Monaten verfügt (Anreiz für eine frühzeitige Gründung). Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird während der Förderung vollständig verbraucht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Die Förderdauer wird zudem um die Karenzzeit gekürzt.

Grundlage für die Förderung ist auch weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die Gründer der Bundesagentur für Arbeit ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.

In der ersten Phase der Förderung erhält der Gründer für neun Monate zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Zuschuss in Höhe seines individuellen Arbeitslosengelds. In der zweiten sechsmonatigen Förderphase wird dann nur noch eine Pauschale von 300 € gezahlt, die es den Gründern ermöglichen soll, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.

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