Steuerberater News, 14.08.2006Arbeitszimmer: Kosten bei Nebentätigkeit nur beschränkt abziehbarDie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur dann in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen, wenn sich der Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten im Arbeitszimmer befindet. Sofern Sie .. [mehr] Häusliches Arbeitszimmer: Anderer Arbeitsplatz schließt Abzug ausKosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 € als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn .. [mehr] Gesellschafter-Geschäftsführer: Vermietung des häuslichen Arbeitszimmers an die GmbHWie jeder andere Arbeitnehmer auch, können Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH das Finanzamt an den Kosten Ihres häuslichen Arbeitszimmers beteiligen. Nutzen Sie z.B. einen Raum in Ihrem Einfamilienhaus zu beruflichen Zwecken, .. [mehr] Doppelte Haushaltsführung: Rechtsanspruch auf gesetzliche Pauschalen bestätigtBei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung kann der Arbeitgeber die notwendigen Mehraufwendungen steuerfrei erstatten. Alternativ kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten abziehen. Zu den einzelnen Kostenarten weist der .. [mehr] |
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