Steuerberater News, 07.08.2006

Erbschaft-/Schenkungsteuer: Unterschiedliche Freibeträge für Lebenspartner und Ehegatten rechtens

Wie hoch die Erbschaft- oder Schenkungsteuer ausfällt, hängt vom persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker ab. So erhält der Ehegatte einen Freibetrag von 307.000 € und der Steuersatz beträgt je nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 30 %. Der nichteheliche Lebenspartner erhält dagegen nur einen Freibetrag von 5.200 € und der Steuersatz beträgt zwischen 17 % und 50 %.

Das Finanzgericht München hat leider entschieden, dass auch bei einer seit vielen Jahren bestehenden Lebensgemeinschaft keine Gleichstellung des nichtehelichen Lebenspartners bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Ehegatten möglich ist. Der Gesetzgeber habe einen weiten Gestaltungsspielraum, wenn er an die eigenverantwortliche Entscheidung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, nicht zu heiraten, andere Folgerungen knüpft als an eine Ehe. Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft fehlten die vielfältigen, mit einer Ehe verbundenen Rechte und Pflichten.

Hinweis: Eine Gleichstellung mit Ehepaaren entfällt selbst dann, wenn die Lebenspartnerschaft eingetragen ist.

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