Steuerberater News, 31.07.2006

Haushaltsbegleitgesetz 2006 verabschiedet

Der Bundesrat hat am 16.06.2006 dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Damit sind folgende Regelungen endgültig verabschiedet:

* Der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer steigt zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 %. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert.

* Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte erhöhen sich ab Juli dieses Jahres auf 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und wie bisher 2 % Pauschsteuersatz). Die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten bleiben unverändert bei 12 % (jeweils 5 % Renten- und Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuersatz).

* Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 01.01.2007 von 6,5 % auf 4,5 %.

* Der Regelsteuersatz bei der Versicherungssteuer steigt zum 01.01.2007 von 16 % auf 19 %. Auch die ermäßigten Steuersätze (z.B. Hausrat-, Gebäude- und Feuerversicherung) werden regelmäßig um 3 % angehoben. Steuerbefreiungen (z.B. Krankenversicherung) bleiben unverändert bestehen.

* Ab Juli 2006 ist die Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Stundenlohn von 25 € begrenzt. Wichtiger Hinweis: Steuerlich bleibt es für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge dagegen unverändert bei einer „50-€-Stundenlohngrenze“.

* Ab 01.01.2007 erhöht sich die Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft von 9 % auf 10,7 % und für die Forstwirtschaft von 5 % auf 5,5 %.

* Selbständig tätige Personen, die keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und nur für einen Auftraggeber tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig. Rückwirkend ab 1999 wurde geregelt, dass für die Prüfung der Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern auf die Verhältnisse (Zahl der Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber) bei der Gesellschaft und nicht – wie das Bundessozialgericht in einem Einzelfall entschieden hatte – beim Gesellschafter abzustellen ist.

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