Steuerberater News, 17.07.2006Schenkung einer Unterbeteiligung unter WiderrufsvorbehaltBei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Erwerb von Betriebsvermögen bis zu 225.000 € steuerfrei. Der den Freibetrag übersteigende Wert des Betriebsvermögens wird nur zu 65 % (sog. Bewertungsabschlag) angesetzt. Das Finanzgericht Münster gewährt diese steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen erfreulicherweise auch dann, wenn nur eine Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil unter freiem, auf sechseinhalb Monate begrenzten Widerrufsvorbehalt verschenkt wird. Ausschlaggebend war für die Richter, dass der Bedachte aufgrund gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am Unternehmen an allen unternehmerischen Entscheidungen teilnahm, solange der Schenker von seinem Widerrufsvorbehalt keinen Gebrauch machte. Erst im Fall der Ausübung des Widerrufs erlischt nämlich die Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit. Das Finanzamt geht allerdings bei einer Schenkung von Betriebsvermögen unter freiem Widerrufsvorbehalt von einer nicht begünstigten Zuwendung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft aus. Es hat daher gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. |
|
| RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545 | |
|
RWS Treuhand KG Steuerberatungsgesellschaft
|