Steuerberater News, 03.07.2006

Private Telefonnutzung durch Selbständige

Die auf Seiten der Arbeitnehmer entstehenden Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Finanzgericht Hessen (FG) lehnt es ab, selbständig Tätigen eine entsprechende Vergünstigung zu gewähren. Die Richter haben folgende Entscheidungen gefällt, gegen die die betroffenen Unternehmer allerdings Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt haben:

* Ein selbständig Tätiger kann die auf die private Nutzung betrieblicher Telefonanlagen entfallenden Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehen. Eine Ausdehnung der für Arbeitnehmer geltenden Steuerbefreiung würde Unternehmern die Möglichkeit eröffnen, gezielt Aufwendungen in den steuerrelevanten Bereich zu verlagern und auf diese Weise ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.

* Ein Unternehmer kann die Vorsteuer für auf private Telefongespräche entfallende Eingangsleistungen nicht abziehen. Private Telefongespräche könnten nämlich laut FG von vornherein nicht dem Unternehmen zugeordnet werden. Insoweit fehle es an einer Wertabgabe aus dem Unternehmen in den nicht-unternehmerischen Bereich. Folglich lägen allerdings auch die Voraussetzungen für die Besteuerung eines Eigenverbrauchs nicht vor.

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