Steuerberater News, 11.06.2006Fremdvergleich: Inventar-Pachtvertrag zwischen nahen AngehörigenVerträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich mit einem Pachtvertrag befasst, den Vater und Sohn zunächst für fünf Jahre über das Inventar eines Betriebs abgeschlossen hatten. Die Richter haben den Pachtvertrag steuerlich anerkannt, obwohl sich der Wert des gepachteten Inventars durch Verkäufe und Ausbuchungen im Laufe der Zeit stetig verringert hatte und der Pächter zivilrechtlich die Ersatzbeschaffungen vornehmen musste. Nach Ansicht der Richter kann bei einer Pachtdauer von zunächst fünf Jahren der Wechsel im Bestand des Inventars durch Vereinbarung eines jährlichen Pachtzinses in – gemessen am voraussichtlichen Bestand – durchschnittlicher Höhe berücksichtigt werden. Hinzu kommt, dass ein sinkender Pachtzins auch bei Vereinbarungen zwischen fremden Dritten regelmäßig nicht vereinbart wird. Das FG hat deshalb entschieden, dass die betrieblich veranlassten Pachtzahlungen nicht um einen unangemessenen Teil zu kürzen sind. |
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