Steuerberater News, 05.06.2006

Feiertagsarbeit: Kein steuerfreier Zuschlag bei Verzicht

auf Freizeitausgleich: Zuschläge, die einem Arbeitnehmer für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, sind steuerfrei, soweit sie 125 % des Grundlohns nicht übersteigen. Ein solcher Zuschlag für Feiertagsarbeit setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer die an einem Feiertag geleistete Arbeit – zusätzlich zum üblichen Lohn – vergütet wird.

Das ist laut Bundesfinanzhof nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Arbeit an einem Feiertag einen Anspruch auf einen bezahlten freien Tag erworben hat und dieser Freizeitanspruch später durch eine Vergütung abgegolten wird. Denn diese Abgeltung ist Entschädigung für den nicht erhaltenen freien Tag. Sie tritt nicht zu dem Lohn für die Feiertagsarbeit hinzu, sondern zu dem Lohn für die Arbeit an dem Tag, der als freier Tag hätte beansprucht werden können. Falls die tarifvertragliche Vereinbarung vorsieht, dass Freizeit nur gewährt wird, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es zulassen, ändert das nichts an dieser Beurteilung. Denn auch wenn der Freizeitausgleich aus betrieblichen Gründen unterbleibt, ist der über den Grundzuschlag hinausgehende erhöhte Betrag keine Gegenleistung für die Arbeit an einem Feiertag. Der erhöhte Betrag ist stattdessen Gegenleistung dafür, dass aus den genannten Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden konnte und deshalb an einem freien Tag gearbeitet werden musste.

Hinweis: Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht vor, die Sozialversicherungsfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen ab dem 01.07.2006 auf einen Grundlohn von 25 € je Stunde zu begrenzen. Steuerlich soll es dagegen bei einem maximalen Stundengrundlohn von 50 € bleiben. Das wird dazu führen, dass Steuer- und Sozialversicherungsrecht einmal mehr voneinander abweichen.

RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545
RWS Treuhand KG
Steuerberatungsgesellschaft
•  Home •  Kanzlei •  Leistungen
•  Netzwerk •  News •  Impressum