Steuerberater News, 19.05.2006Alkoholbedingte Unfallkosten durch 1%-Regelung abgegolten?Erst kürzlich hatte der Bundesfinanzhof klargestellt, dass durch die 1%-Regelung nur die Kosten erfasst werden, die auch im pauschalen Kilometersatz bei Reisekosten berücksichtigt sind. Abgegolten sind daher die * Betriebsstoffkosten, * Wartungs- und Reparaturkosten, * Garagenmiete am Wohnort, * Kraftfahrzeugsteuer, * Kosten für die Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, * AfA, * Zinsen für ein Anschaffungsdarlehen sowie * Kosten infolge von Verkehrsunfällen. Jetzt hat das Finanzgericht Berlin entschieden, dass auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten durch die 1%-Regelung abgegolten sind. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer alkoholbedingte Unfallkosten ausgelöst, und der Arbeitgeber hatte auf Schadensersatz in Höhe von rund 20.000 € anlässlich dieser Fahrt verzichtet. Das Finanzamt sieht die Sache weniger großzügig und hat daher gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt. Seiner Ansicht nach hat der Arbeitnehmer im Streitfall durch zwei unterschiedliche Sachverhalte (Privatnutzung des Firmenwagens und Verzicht des Arbeitgebers auf Schadensersatz) jeweils einen geldwerten Vorteil erlangt. Hinsichtlich der Schadensersatzforderung liege die Bereicherung des Arbeitnehmers darin, dass sich seine Vermögenslage durch den Verzicht des Arbeitgebers verbessert habe. |
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