Steuerberater News, 08.05.2006

Zuschläge: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bleiben nur noch bis zu einem Stundenlohn von 25 € (bisher 50 €) sozialversicherungsfrei. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Steuerlich soll es dagegen bei der Stundenlohngrenze von 50 € bleiben. Das heißt, dass künftig auf zwei unterschiedliche Freibeträge zu achten ist.

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