Steuerberater News, 08.05.2006

Steuerfreie Umsätze einer physikalischen Praxis

Zu den steuerfreien Umsätzen gehören u.a. die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut bzw. Krankengymnast. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch (zahn-)ärztliche Leistungen erbringt und die dafür erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt. Bei einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen physikalischen Praxis reicht es für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach Ansicht des Finanzgerichts München schon aus, wenn nur ein angestellter Krankengymnast und keiner der beteiligten Gesellschafter über die für die Ausführung der Umsätze erforderliche berufsrechtliche Qualifikation/Erlaubnis zur Ausübung krankengymnastischer Leistungen verfügt. Das Finanzamt hat allerdings gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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