Steuerberater News, 08.05.2006Ausländische Lebensversicherungen: Zinsen aus Altverträgen steuerfrei!Zinsen aus vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen, die im Versicherungsfall oder im Fall des Rückkaufs des Vertrags nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden, sind steuerfrei. Diese Steuerbefreiung hat der Fiskus bisher bei ausländischen Lebensversicherungen nicht gewährt. Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof (BFH) erfreulicherweise entgegengetreten. Er hat entschieden, dass die Zinsen aus einer ausländischen Lebensversicherung unter den allgemeinen Voraussetzungen steuerfrei sind. Das gilt selbst dann, wenn der ausländischen Lebensversicherungsgesellschaft keine Erlaubnis zum Betrieb dieses Versicherungszweigs in Deutschland erteilt worden ist. Hinweis: Das Urteil des BFH hat keine Bedeutung für nach dem 31.12.2004 abgeschlossene Versicherungsverträge. Hier gilt eine generelle Steuerpflicht der Zinsen. |
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