Steuerberater News, 24.04.2006

Mehrfamilienhaus: Häusliches oder außerhäusliches Arbeitszimmer?

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer berücksichtigt das Finanzamt in vielen Fällen nur noch bis zu 1.250 € oder gar nicht mehr. Dagegen sind die Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer in vollem Umfang als Betriebsausgaben .. [mehr]

Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung gilt auch für Betriebsstätten

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen, wenn es sich um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung handelt. Ist das nicht der .. [mehr]

Fortbildung: Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Ein Arbeitnehmer kann seine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann bis zu 1.250 € als Werbungskosten abziehen, wenn .. [mehr]

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