Steuerberater News, 17.04.2006

Schenkungsteuer: Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Wenn Sie einen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil durch Schenkung übertragen, gelten schenkungsteuerrechtliche Vergünstigungen: In Höhe von 225.000 € wird ein Freibetrag gewährt, d.h. bis zu diesem Wert bleibt das Betriebsvermögen bei der Festsetzung der Schenkungsteuer außer Ansatz. Der übersteigende Wert des Vermögens wird nur zu 65 % angesetzt.

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich erneut bestätigt, dass der Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter nicht unter diese Begünstigungen fällt. Das gilt auch für die Übertragung von Sonderbetriebsvermögen auf einen anderen Gesellschafter derselben Personengesellschaft, also z.B. für den Fall, dass ein Gesellschafter ein ihm gehörendes und von der Gesellschaft genutztes Grundstück auf einen Mitgesellschafter überträgt.

RWS Treuhand KG - Eindhovener Str. 56 - 41751 Viersen - Tel.: 02162 95450 - Fax: 02162 954545
RWS Treuhand KG
Steuerberatungsgesellschaft
•  Home •  Kanzlei •  Leistungen
•  Netzwerk •  News •  Impressum