Steuerberater News, 03.04.2006

Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf nur eines Objekts

Im Steuerrecht geht man von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn in engem zeitlichen Zusammenhang – regelmäßig innerhalb von fünf Jahren – mit der Anschaffung, Herstellung oder grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte verkauft werden (Drei-Objekt-Grenze). Die Verkäufe führen zu gewerblichen Einkünften und sind je nach Höhe nicht nur mit Einkommensteuer, sondern auch mit Gewerbesteuer belastet.

Doch auch wer weniger als drei Objekte verkauft, kann sich nicht sicher sein: Der Bundesfinanzhof hat eine GbR als gewerbliche Grundstückshändlerin beurteilt, die ein zuvor gekauftes Grundstück mit einer noch von ihr zu errichtenden Einkaufspassage verkauft hatte. Entscheidend war, dass dieses Geschäft eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeltätigkeiten erforderte, wie z.B. Bauplanerstellung, Beauftragung von Bauunternehmen und Übernahme von Mietgarantien. Die Verkäufer waren dadurch wie Bauunternehmer, Generalübernehmer oder Baubetreuer tätig geworden.

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