Steuerberater News, 27.03.2006

Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

Wenn ein Grundstückseigentümer eine vermietete Immobilie umbaut, stellt sich die Frage, wie sich die Kosten für diese Umbaumaßnahmen steuerlich bei ihm auswirken: Kann er sie sofort als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen oder nur im Rahmen der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt? Im Streitfall hatte der Vermieter Rigips-Zwischenwände in ein Großraumbüro einbauen lassen.

Der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass die Kosten dafür nur über die AfA steuermindernd zu berücksichtigen sind. Seiner Ansicht nach spricht vieles dafür, dass sie als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, wenn durch die Baumaßnahme kein größerer Raum geschaffen und damit zugleich die Wohnfläche vergrößert wird oder die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben. Die Tatsache allein, dass die Baumaßnahme für die Vermietbarkeit förderlich ist, genügt nicht, um auf die Nutzungsdauer zu verteilende Herstellungskosten anzunehmen. Von Herstellungskosten würde man nur ausgehen, wenn die Baumaßnahme zu einer Funktions- und Wesensänderung des Vermietungsobjekts führt – wie z.B. beim Umbau von Mietwohnungen in Praxisräume.

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