Steuerberater News, 21.03.2006Betriebs-Pkw: Angenommene Privatnutzung bei NutzungsverbotWenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen darf, muss der daraus resultierende geldwerte Vorteil lohnversteuert werden (entweder nach der sog. 1%-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuchs). Ein geldwerter Vorteil besteht grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Privatnutzungsverbot erteilt hat. Laut Bundesfinanzhof (BFH) darf es aber durchaus angezweifelt werden, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer sich daran gehalten hat. Auch wenn formal ein Nutzungsverbot vereinbart wurde, ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer die auf den Anscheinsbeweis gestützte Annahme möglich, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Betriebs-Pkw privat genutzt. Nach Ansicht des BFH wurde der Geschäftsführer im Streitfall auch nicht allein deshalb, weil er verheiratet war, gleichheitswidrig behandelt: Das Finanzgericht hatte nämlich außerdem angenommen, dass ein vorhandener Privat-Pkw in erster Linie von der Ehefrau des Geschäftsführers genutzt worden sei. |
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