Steuerberater News, 06.03.2006

Einkaufscenter: Wann Vermietern auch Gewerbesteuerpflicht droht

Bei größeren Vermietungen mit Zusatzleistungen des Vermieters kommt es immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt: Kann die Tätigkeit noch der Vermögensverwaltung und damit dem Bereich der Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden, oder werden aus der Vermietung gewerbesteuerpflichtige Einkünfte erzielt?

Im Streitfall hatten die Vermieter ein Einkaufszentrum errichtet und die über 40 Ladenlokale für längere Zeit an Gewerbetreibende vermietet. Zusätzlich führten sie Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsleistungen durch. Das Finanzgericht (FG) Berlin geht erfreulicherweise von nicht gewerbesteuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus. Ausschlaggebend war für die Richter, dass die von den Vermietern übernommenen Zusatzleistungen das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß nicht überschritten hatten. Die Gebäudereinigungsleistungen beschränkten sich auf die bloße Reinigung der Gemeinschaftsflächen und erstreckten sich nicht auf die Reinigung der eigentlichen Geschäftslokale. Auch die Beauftragung eines Bewachungsunternehmens auf Rechnung der Mieter war kein Argument für die Gewerblichkeit. Schließlich waren auch die von den Vermietern durchgeführten Werbemaßnahmen (u.a. Künstlerauftritte) nicht vermieteruntypisch, weil sie nur 6 % der Mieteinnahmen betrugen und die Vermieter gegenüber den Besuchern nicht selbst als Gewerbetreibende oder Veranstalter in Erscheinung traten.

Dagegen hat das FG Hamburg die Aktivitäten der Eigentümer des dortigen Einkaufscenters insgesamt – also auch hinsichtlich der Vermietung der Geschäftslokale – als gewerblich eingestuft. Hier hatten die Vermieter im Einkaufscenter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Gastronomiezentrum für die Besucher betrieben.

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